Fonds Sauerteig

SAUERTEIG Fonds des Werkes der Frohbotschaft Batschuns

„Und er erzählte ihnen noch ein Gleichnis: Mit dem Himmelreich ist es wie mit dem Sauerteig, den eine Frau unter einen großen Trog Mehl mischte, bis das Ganze durchsäuert war.“ Mt 13,33

Mit dem Gleichnis wird in der Bibel beschrieben, wie Weniges große Wirkung haben kann: ein kleiner Teil Sauerteig durchwirkt einen großen Teil Mehl, damit daraus viele Laibe Brot gebacken werden können. Das ist uns Sinnbild, wie die finanziellen Mittel dieses Fonds wirken sollen: Unterstützung von Projekten für gesellschaftlich benachteiligte Gruppen mit dem Ziel, ein besseres Leben zu ermöglichen und in die Gesellschaft hineinzuwirken.

RICHTLINIEN FÜR DIE VERGABE VON MITTELN AUS DEM FOND SAUERTEIG

ZWECK DES FONDS UND BEGÜNSTIGTE
"Der ausschließliche, gemeinnützige und mildtätige Zweck des Fonds (§§ 34 ff BAO), dessen Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, besteht in der ausschließlich gemeinnützigen und mildtätigen Förderung von Menschen, die in Not geraten sind. Weiters ist der Zweck des Fonds im öffentlichen Interesse. Der Fonds zielt darauf ab, die Bedürfnisse der in Not Geratenen zu lindern, welche unter finanziellen Härten oder anderen Nachteilen leiden.
Der Fonds soll insbesondere – auch durch Bildung und Schule – fördern:

  • die Förderung der Menschenrechte, Engagement gegen die Diskriminierung von Frauen und gegen Gewalt;
  • die Förderung von Migrant:innen zur Eingliederung in die Gesellschaft;
  • die Förderung religiöser Harmonie als auch der friedlichen Koexistenz von Kulturen und Religionen.“
    Auszug aus der Gründungserklärung des Fonds Sauerteig 2018.

VERGABEKRITERIEN
Für die Vergabe von Mitteln gelten folgende Kriterien:

# Mittel werden an soziale oder kirchliche Organisationen sowie an Personen mit einem Projekt als Starthilfe oder als Überbrückungshilfe vergeben, welche eine Weiterführung eines Programmes oder Projektes ermöglicht.
# Der Fonds unterstützt Projekte im regionalen Umfeld, im In- und Ausland.
# Antragsteller können nur einmal im Jahr einen Antrag stellen für maximal drei Jahre ODER drei Anträge innerhalb von fünf Jahren.

Der Vorstand des Fonds trägt gemeinsam die Verantwortung für die Entscheidung ein Projekt zu unterstützen oder abzulehnen. Der Vorstand des Fonds sieht sich nicht verpflichtet, die Ablehnung eines Projektes zu rechtfertigen.

HÖHE DER VERGABEMITTEL
Der Fonds Sauerteig vergibt Mittel in der Höhe von Euro 10.000 bis Euro 30.000.
Der Vorstand des Fonds behält sich vor, auch Beträge außerhalb des genannten Vergaberahmens zu beraten.

ANTRAGSSTELLUNG
Anträge, die den angegebenen Kriterien für eine Unterstützung aus den Mitteln des Fonds Sauerteig entsprechen, können an folgende Postadresse gesendet werden:

Werk der Frohbotschaft Batschuns
Mähdlegasse 6a
6850 Dornbirn
Österreich
oder an folgende e-mail Adresse:
brigitte.knuenz@frohbotinnen.at

# Der Projektantrag soll kurz und prägnant gehalten werden und nicht mehr als 4 A4 Seiten betragen.
# Kurzbeschreibung der Organisation.
# Beschreibung des Projektes, welches Anliegen damit verbunden ist und was es bewirken soll.
# Zielgruppen und Umfang, die das Projekt erreicht
# Wie wird die Nachhaltigkeit des Projektes erreicht
# Sind andere Projektpartner beteiligt
# Budget
# vergangener Jahresbericht (wenn möglich)
# Der Antrag kann auch mit einer Referenz über das Projekt und einen Fallbericht ergänzt werden.

Der Vorstand des Fonds tritt gerne mit potentiellen Projektpartnern in Kontakt, sollte mehr Information für eine Entscheidung notwendig sein.

VERGABEPROZESS
Der Vorstand des Fonds „Sauerteig“ trifft sich halbjährlich (Jänner und Juli) für die Projektsichtung und die Vergabe von Mitteln. Wir bitten Antragsteller, Anträge spätestens einen Monat vorher einzureichen.
Entscheidet der Fondsvorstand ein Projekt zu unterstützen, wird der potentielle Projektpartner zeitnah informiert.

Bevor Mittel überwiesen werden können, müssen folgende Notwendigkeiten geklärt sein:

# Der Zeitrahmen für die Umsetzung des Projektes
# Die finanzielle Abwicklung (Bankdetails)
# Zeitrahmen für Zwischenbericht und Endbericht
Der Nachweis über den Erhalt der Überweisung ist mit dem Briefkopf der Organisation zu kennzeichnen.

BERICHTE UND PUBLIKATIONEN
Alle Informationen, die für einen Projektantrag an den Fonds Sauerteig übermittelt werden, unterliegen den generellen Datenschutzbestimmungen und werden nur zum Zweck der Projektabwicklung und Dokumentation aufbewahrt.

# Sollte der Antragsteller den Fonds Sauerteig in deren Publikationen erwähnen, ist die Rücksprache mit dem Fondsvorstand erforderlich.
# Sollte der Fondsvorstand ein Projekt, das aus den Fondsmitteln unterstützt wurde, für deren Webseite oder Publikationen verwenden wollen, wird dies mit der Projektorganisation abgesprochen.